Allgemeines zum Jura/Rechtswissenschaften Studium



Du magst keine Ungerechtigkeiten?
Du findest Regeln wichtig, damit Menschen fair miteinander umgehen?
Du hast kein Problem damit dir komplexe Sachverhalte vorzustellen?
Du magst es Texte zu lesen und zu analysieren?
Dann wäre Jura vielleicht genau das richtige für dich!


Wozu braucht man Juristen?

Jede Gesellschaft braucht für das friedliche Zusammenleben Regeln, die von allen als gerecht empfunden werden und deren Einhaltung notwendig ist. Regeln werden von politischen Gremien beschlossen. Diese Regeln sind die Gesetze, in denen das Zusammenleben von Gesellschaften geregelt ist. Diese Gesetze verändern sich ständig, müssen an neue Gegebenheiten angepasst werden. Zudem lassen Gesetze unterschiedliche Auslegungen zu, die jeweils individuell ausgehandelt werden müssen. Dies geschieht oft vor Gericht, wo um eine gerechte Lösung gerungen wird.

Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Notare und viele weitere Berufe

Zurzeit sind mehr als 125.000 Studierende in Deutschland in einem Studienfach eingeschrieben, das direkt mit Recht zu tun hat. Beispielsweise: Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht oder ähnliches. Mitgezählt sind dabei nicht diejenigen, die ein duales Studium bei einer Behörde absolvieren, um später als Inspektoren oder Kommissare zu arbeiten. Nach dem Studium eröffnen sich für studierte Juristen vielfältige Berufschancen:

Richter/in: Um Richterin oder Richter zu werden benötigt man das erste und zweite Staatsexamen. Das erste Staatsexamen ist der Abschluss nach einem mindestens 9-semestrigen Jurastudium. Danach folgen zwei Jahre Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt. Danach erhält man die „Befähigung zum Richteramt“. Nur mit sehr guten Abschlussnoten kann man dann zunächst für drei Jahre Richter auf Probe werden bevor man anschließend Richterin oder Richter auf Lebenszeit wird. Richterinnen und Richter arbeiten als Beamte an den verschiedenen Gerichten. Das Einkommen von Richterinnen und Richter ist sehr hoch und liegt zwischen etwa 4.100 Euro bis zu mehr als 9.000 Euro brutto im Monat.

Staatsanwalt/in: Genau wie bei Richtern muss für diesen Beruf das erste und zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert werden. Angehende Staatsanwälte absolvieren dann – genau wie die Richter – eine dreijährige Probezeit als Richter auf Probe, bevor sie dann zu Staatsanwälten auf Lebenszeit berufen werden. Auch hier werden sehr gute Abschlussnoten vorausgesetzt. Das Einkommen von Staatsanwälten liegt etwa zwischen 4.100 Euro und 9.000 Euro im Monat.

Rechtsanwalt/in: Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten unter anderem auch vor Gericht. Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich auf bestimmte Bereiche, wie Verkehrsrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht und viele mehr. Um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, benötigt man das erste und zweite Staatsexamen und muss dann von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Diese Zulassung wiederum ist an bestimmte Regeln gebunden, die ein angehender Rechtsanwalt einhalten muss. Das Gehalt von Rechtsanwälten lässt sich nicht genau bestimmen, denn es hängt sehr oft von der Zahl der Mandanten und anderen Faktoren ab.

Notar/in: Notare beurkunden Verträge und Unterschriften, erarbeiten Testamente mit ihren Klienten. Sie sollen ihre Mandaten auf mögliche Folgen ihrer Vereinbarungen hinweisen und sind so ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtswesens. Um Notarin oder Notar werden zu können, benötigt man einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor/in (Ausbildungsnotariat). Anschließend muss man durch die Landesjustizbehörde zum Notar bestellt werden. Das Einkommen der Notare ist ebenfalls nicht genau festgelegt, es schwankt wie bei Anwälten je nach Umfang der Tätigkeit für die Mandanten.

Leitende Verwaltungsbeamte
Leitende Beamte in Ministerien und Behörden sind oft Juristen. Sie arbeiten in einem Bereich, bei dem es um die konkrete Anwendung von Gesetzen geht. In Stellenausschreibungen wird hier sehr oft auch das erste und zweite Staatsexamen erwartet.

Verschiedene Zugangswege ins Berufsfeld „Jura“

In diesem Berufsfeld arbeiten eine Reihe unterschiedlich ausgebildeter Menschen. Neben den genannten klassischen „Juristen“ kann man an vielen Universitäten und Fachhochschulen Recht studieren. So bieten Fachhochschulen als „Universitäten für angewandte Wissenschaften“ praxisnahe Studiengänge beispielswiese im Wirtschaftsrecht an. Diese schließen nach drei Jahren mit dem Bachelor ab und erschließen den Absolventen Arbeitsmöglichkeiten zum Beispiel in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Allerdings ist mit diesem Abschluss der Weg in Richteramt unmöglich.