Jurastudium mit Staatsexamen
In Deutschland gibt es an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften etwa 450 Studienmöglichkeiten im Bereich Recht. Um Richter, Staatsanwältin, Rechtsanwältin, Notar oder Leitender Verwaltungsbeamter zu werden, muss man in Deutschland ein „klassisches“ Jurastudium mit dem „ersten und zweiten Staatsexamen“ abschließen:
- Kurzportrait:
- Rechtswissenschaften
- Abschluss:
- 1. Staatsexamen
- Profil:
- wissenschaftliches Studium der Rechtswissenschaften
- Studienart:
- Vollzeitstudiengang
- Regelstudienzeit:
- 9 Semester (4 Semester Grundstudium, 5 Semester Hauptstudium)
- Zulassungsvoraussetzung:
- Allgemeine Hochschulreife
- Besonderheit:
- Um ein so genannter „Volljurist“ zu werden, muss man im Anschluss des Studiums noch einen zweijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Damit erhalten die erfolgreichen Absolventen die „Befähigung zum Richteramt“, welches Voraussetzung ist für eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt, leitender Verwaltungsbeamter und vieles mehr werden.
Dieser Studiengang wird in Deutschland an 36 Universitäten angeboten.
Der Vorbereitungsdienst und das 2. Staatsexamen
Nach dem ersten Staatsexamen folgt in der Regel das Rechtsreferendariat und ist damit fester Bestandteil auf dem Weg zum Volljuristen. Das Rechtsreferendariat dauert etwa zwei Jahre und schließt mit der zweiten Staatsprüfung ab. Es sind vier Pflichtstationen und eine Wahlstation zu durchlaufen:
- Zivilstation (Amts- oder Landgerichte)
- Strafstation (Staatsanwaltschaft oder Strafgericht)
- Verwaltungsstation (Verwaltungsgericht, Behörden)
- Anwaltsstation (Anwälte)
- Wahlstation (Auslandsaufenthalt oder Auswahl einer Ausbildungsstätte)
Landesrechtliche Regelungen bestimmen den genauen Ablauf des Rechtsreferendariats.