Bachelor und Master an Universitäten

Viele Universitäten bieten neben dem Staatsexamen noch weitere juristische Studienmöglichkeiten an. So können verschiedene Schwerpunkte studiert werden:

Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Völkerrecht, Familienrecht, Rechtswissenschaft, Strafrechtspflege, Zivilrecht, Privatrecht

Diese Studiengänge schließen mit dem Bachelor ab. Ein Übergang in den juristischen Vorbereitungsdienst ist nicht möglich.

Absolventen solcher Studiengänge arbeiten nach dem Studium in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, bei Verbänden, Gewerkschaften, bei politischen Interessens- und Lobbygruppen bis hin zu Unternehmen und Unternehmensberatungen.

Im Bereich des Masters gibt es dann eine Vielzahl an Spezialisierungsmöglichkeiten:

Deutsches Recht, Wirtschaftsrecht, German and Polish Law, Europäisches Wirtschaftsrecht, Technikrecht, Tax Law und vieles mehr.

Das Studienfach Politikwissenschaften enthält ebenfalls einen großen Anteil an Rechtsfragen.