Bewerbung und Zulassung

Die Bewerbung erfolgt oftmals über ein Bewerbungsformular, das man sich auf der Webseite der jeweiligen Hochschule herunterladen kann. Sollte der Studiengang zulassungsbeschränkt sein, verfährt die Hochschule nach einem eigenen Auswahlverfahren. Abiturnote und Wartezeit spielen in der Regel eine entscheidene Rolle. Interessenten sollten sich auf der Webseite der jeweiligen Wunschhochschule über die Bewerbungsfristen, das Verfahren und die Zulassungsvoraussetzungen informieren.

Das Grundstudium dauert in der Regel drei bis vier Semester und endet mit einer Zwischenprüfung. Das Hauptstudium schließt direkt an das Grundstudium an, und schließt mit der ersten Prüfung, die einen universitären Schwerpunkt und eine staatlichen Pflichtfachprüfung vorsieht. Dies ist das erste Staatsexamen. Danach müssen sich die Studierenden für ihren Vorbereitungsdienst bei den entsprechenden Stellen und Kanzleien bewerben.

Wer nach dem zweiten Staatsexamen Anwalt, Notar oder ähnliches werden will, muss hierfür eine Zulassung beantragen. Für eine Richterlaufbahn müssen sich Kandidaten weiterqualifizieren.

In anderen Arbeitsbereichen ist auch der Bezug zu den Rechtswissenschaften oder ein Bachelor of Law an einer FH ausreichend. Hier werden weitere wirtschaftliche oder fachspezifische Kenntnisse gefordert. Wichtig ist, sich zu Beginn zu überlegen, wo man später arbeiten möchte, und dann zielgerichtet studieren.