Bachelor und Master an Fachhochschulen

Seit einigen Jahren lässt sich Jura neben den Universitäten auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) studieren. Dieses Studium erlaubt keinen Übergang in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Die meisten Fachhochschulgänge beschäftigen sich mit Wirtschaftsrecht. Dabei verknüpfen sie die Disziplinen Recht und Wirtschaft miteinander.

In der Regel dauert der Bachelor sechs Semester und schließt mit einem Bachelorabschluss Bachelor of Laws (LL.B.) oder Bachelor of Arts (B.A.) ab.

Das Studium gliedert sich häufig in zwei Studienabschnitte:
  1. Abschnitt beinhaltet die Grundlagen und umfasst Module wie Privatrecht, Methodenlehre, Rechnungswesen, Bilanzierung, Grundlagen BWL und VWL, Steuerrecht, Marketing, Personal- und Arbeitsrecht.
  2. Abschnitt: Arbeitsrecht, Europarecht, Finanzmanagement, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsstrafrecht.
Während des zweiten Studienabschnittes können individuelle Vertiefungen gewählt werden, wie zum Beispiel: Recht der Finanzdienstleistung, Rechts des geistigen Eigentums, Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung.

Absolventen dieser Studienrichtungen arbeiten in Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie Steuer- und Unternehmensberatungen. Sie können zudem in den Rechtsabteilungen anderer Finanz-, Dienstleistungs-, Handels-, und Produktionsunternehmen sowie Verbänden und öffentlichen Organisationen oder im Personalwesen tätig werden.

In Deutschland bieten neben einer Reihe von staatlichen Hochschulen auch private Hochschulen entsprechende Studiengänge an, für die Studiengebühren verlangt werden.

Daneben wählen einige Interessenten den Weg ins Ausland, um an einer ausländischen Fachhochschule Wirtschaftsrecht und ähnliches zu studieren. Eine Anerkennung der Abschlusses ist problemlos in Deutschland möglich, allerdings sollte man berücksichtigen, das man im Ausland vor allem das Recht des Studienlandes kennenlernt.