Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Einige Universitäten bieten ihren Studierenden eine sogenannte fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an. Im Rahmen dieser Zusatzausbildung erwerben die Teilnehmer ein Zertifikat, das juristische Fremdsprachenkenntnisse in einer oder mehreren Fremsprachen belegt. So beinhaltet ein Sprachzertifikat ''Chinesisch'' neben einem speziellen Sprachkurs auch Vorlesungen über das chinesische Rechtssystem. Die Vorlesungen werden in der Regel in der jeweiligen Landessprache gehalten.

Zum Abschluss werden die Fremdsprachenkompetenzen sowohl mündlich als auch schriftlich abgeprüft. Folgende Universitäten bieten eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen an (Vollständigkeit wird nicht gewährleistet):