Praktikum

Für Jurastudierende gibt es teilweise Pflichtpraktika.

Es lohnt sich immer schon während des Studiums erste Erfahrungen in Form von Praktika zu sammeln. Folgende Institutionen bieten sich an: Gerichte, gesetzgebende Körperschaften, Verwaltungsbehörden, Notarinnen und Notare, Staatsanwaltschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Rechtsabteilungen in Unternehmen etc.

Ein bezahltes Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder eine Tätigkeit als Werkstudenten/in mit Bezug zum Fach, kann während der Studienzeit für praktische Erfahrung und zusätzliches Geld sorgen. Wer sich lieber voll und ganz auf sein Studium konzentrieren will und auch finanziell unabhängig ist, kann bis zum Referendariat mit der praktischen Arbeit warten.

Das Referendariat bzw. der sogenannte Vorbereitungsdienst findet im Anschluss an das erste Staatsexamen statt. Mehr dazu hier.