Freischuss

Als sogenannten Freischuss bezeichnet man den Versuch, das erste Staatsexamen bereits nach dem achten Semester abzulegen und nicht wie üblich nach dem neunten. Hierfür haben die Kandidatinnen und Kadidaten einen Freiversuch, d.h. statt regulär drei Versuchen bekommen sie einen vierten Versuch geschenkt.

Hat man bereits ein vorheriges Semester wiederholen müssen, ist der Freischuss weg, da sich der Kandidat nicht mehr in der Regelstudienzeit befindet.